❓Wann gilt eigentlich welche Mehrwertsteuer❓

⚠️ Vor allem für diejenigen interessant, die eine größere Investition tätigen wollen ⚠️

Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ausgeführt werden.
☝️ Es kommt darauf an, wann die Leistung erbracht wird (§ 27 Abs. 1 UStG)!
Ein Umsatz gilt dann als erbracht, wenn die vertraglich geschuldete Leistung beendet bzw. vollständig ausgeführt ist (Leistungszeitpunkt).

Es gelten folgende Leistungszeitpunkte:
• Lieferungen:
Tag des Beginns der Beförderung (Lieferzeitpunkt)
• Werklieferungen/Werkleistungen:
Tag der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem fertigen Werk
• Sonstige Leistungen:
Tag der Beendigung bzw. der vollständigen Leistungserbringung

Entsprechendes gilt für Teilleistungen, z. B. bei Bauleistungen, die in Teilen abgenommen werden und bei Dauerverträgen (z. B. Mietverträge, Wartungsverträge, Reinigungsverträge, Dauerlieferverträge u. a.).

Bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage gilt ebenfalls der Steuersatz im Leistungszeitpunkt.
Die Frage, welchem Steuersatz ein Umsatz unterliegt, ist immer nach den vorgenannten Grundsätzen zu klären.

❗️NICHT ausschlaggebend ist u.a., wann die Rechnung gestellt oder bezahlt wird❗️

(Quelle: ZDH-Merkblatt – Geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020, Stand: 12.6.2020).

➡️ um das mal am praktischen Beispiel „Autokauf“ zu simulieren, bedeutet das konkret:
wer ein Auto kauft, das im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 in den Besitz/Eigentum des Käufers übergeht, zahlt 16% USt..
☝️Wird das Auto jedoch erst am 02.01.2021 ausgeliefert, z.B. weil es kein Lagerfahrzeug, sondern eine individuelle Bestellung ist, die erst produziert werden muss, müssen -Stand heute- 19% USt berechnet und abgeführt werden.
☝️ Wer nun sagt „ja, aber laut meiner Bestellung kostet es doch xy€ inkl. 16% USt“, der hat grundsätzlich Recht, allerdings ist davon auszugehen, dass in den meisten Verträgen der allgemeine Hinweis auf den zum Leistungszeitpunkt geltenden Steuersatz enthalten sein wird.

➡️ wer also eine größere Investition tätigen möchte, sollte besser sicherstellen, die Leistung/Lieferung im o.g. Zeitraum zu erhalten!

PS: auch wenn der Begriff Mehrwertsteuer im Steuerrecht keine Verwendung mehr findet, nutzen wir ihn in diesem Text zum besseren Verständnis für all jene, die mit Steuerrecht keine Berührungspunkte haben, da Mehrwertsteuer der umgangssprachliche Oberbegriff für Vorsteuer und Umsatzsteuer ist.