Kfz-Versicherungen und Werkstattbindung

Da wir brandaktuell wieder so einen Fall in der Werkstatt haben, den wir retten müssen nachdem der Wagen in einer fachfremden Werkstatt war, und in Kürze die Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherungen endet (30.11.), wollten wir euch mal auf etwas hinweisen, was dem/der ein oder anderen nicht unbedingt bewusst ist….

Immer mehr Versicherungen haben in ihre Policen eine Klausel aufgenommen, mit der sie die Bezahlung und Abwicklung der Reparaturen stark eingrenzen können ➡️ Die Werkstattbindung.

❓ Was ist eine Werkstattbindung ❓

Der Begriff bezeichnet die vertragliche Verpflichtung eines Versicherungsnehmers, sein Auto in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Der Fahrzeughalter hat somit *nicht* die freie Werkstattwahl.

❓ Was haben Sie als Autofahrer von einer Werkstattbindung ❓

Ihr Vorteil als Versicherungsnehmer sind geringere Versicherungsprämien.

❓ Was haben die Versicherer von einer Werkstattbindung ❓

Viele Assekuranzen suchen sich verschiedene Werkstätten, welchen sie neben den Stundenlohn mitunter auch die Teilepreise vorschreiben. Hierbei bezahlen die Versicherungen den Partnerwerkstätten bis zu 40% weniger als die ortsüblichen Verrechnungssätze sind und sparen somit sehr viel Geld.

❓ Warum machen Werkstätten so etwas freiwillig mit ❓

Im Gegenzug bekommen die Werkstätten viele Fahrzeuge von den Versicherungen in die Werkstatt gesteuert. Diese können somit Ihre Auslastung sicherstellen.

❓ Wo ist der Haken❓

Der Versicherungsnehmer gibt sein Fahrzeug in die Hände einer Werkstatt, die er oftmals nicht kennt. Das Konzept der Werkstattbindung setzt auf Kostensenkung für die Versicherung und auf erhöhte Auftragsvolumina für die Partnerwerkstätten. Ob das immer mit der gleichen Arbeits- und Ersatzteilqualität durchführbar ist, darf zumindest angezweifelt werden, zumal diverse Arbeiten oftmals nur in den markenspezifischen Fachwerkstätten durchgeführt werden können.

Und möchten Sie mit der Versicherung fiktiv abrechnen, wird die Summe angesetzt, welche den Partner-Werkstätten bezahlt werden würde.

Sie müssen in die von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt fahren. Auch bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel wenn der Marder ein Zündkabel durchgebissen hat und Sie dieses von Ihrer Teilkaskoversicherung erstattet haben wollen. Sie können sich nach einem verursachten Schaden *nicht* direkt mit Ihrer Vertrauens-Werkstatt in Verbindung setzen (außer diese ist Kooperationspartner Ihrer Versicherung). Sie müssen sich in der Regel erst bei Ihrer Versicherung melden, die Ihnen dann eine Partnerwerkstatt zuweist, sodenn eine Werkstattbindung besteht. Vor allem in kleineren Städten und Gemeinden und ländlichen Regionen ist die Abdeckung mit Vertragswerkstätten unter Umständen schlechter, sodass längere Anfahrten in Kauf genommen werden müssen. Wir hatten mal einen Kunden, der aufgrund seiner Werkstattbindung mit seinem recht neuen Touareg von Walsrode ganz nach Bergen in eine Lackiererei fahren musste….es endete nicht so schön, um es diplomatisch auszudrücken….

ℹ Fazit: ℹ

Der gesparte Versicherungsbeitrag relativiert sich ggf. durch Fahrtkosten in eine weiter entfernte Werkstatt, den Verzicht auf die Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens und spätestens, wenn man sein Auto nicht mehr reparieren lässt und sich das Geld auszahlen lassen will. Außerdem besteht eine Unsicherheitskomponente bzgl. der Arbeits- und Ersatzteilqualität, zumal viele Arbeiten oftmals nur in den markenspezifischen Fachwerkstätten durchgeführt werden können.

Lässt man die Reparatur trotz Werkstattbindung von seiner Stammwerkstatt machen, kommen in der Regel Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Das sind im Idealfall 15% von der Rechnungssumme. Aber auch die 2-3 fache Selbstbeteiligung und im schlimmsten Fall können den Autofahrer die kompletten Kosten treffen.

⚠ Wir erleben es immer wieder, dass vielen unserer Kunden nicht bewusst ist, dass sie überhaupt einer Werkstattbindung zugestimmt haben. ⚠

➡️ Daher unser Tipp für Sie:

Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen und fragen Sie bei der Werkstatt Ihres Vertrauens nach, ob diese eine Kooperation mit einer Versicherung hat und wenn ja, welche. Oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Werkstattbindung besteht und wenn ja, welche Werkstatt Kooperationspartner ist. Dann können Sie für sich entscheiden, ob Sie die Werkstattbindung aufrecht erhalten, hinzuwählen oder stornieren möchten oder gar die Versicherung wechseln möchten.

⚠ Übrigens: Sind Sie der Unfallgeschädigte haben Sie nach wie vor das Recht, sich Ihre Werkstatt selbst auszusuchen, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen etwas anderes erzählen möchte 😉! Sie haben dann sogar ein Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Das macht nach unserer Erfahrung sogar sehr viel Sinn und wir machen es de facto bei jedem Haftpflichtschaden… Dafür haben wir eine Kooperationskanzlei, mit der wir und unsere Kunden sehr gute Erfahrungen gemacht haben. ⚠

Wir hoffen, wir konnten etwas Licht ins Dunkel bringen für den/die ein oder andere/n 😊